Nach dem am 24. Februar und 3. März 2026 durchgeführten Audit stellte das Auditteam für ECM der Agentur für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs fest, dass die Werkstatt für Instandhaltung, die die Funktion der Durchführung der Instandhaltung übernimmt (Rail Factory d.o.o.), die Anforderungen und Kriterien gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission erfüllt.
Am 10. März 2026 erließ die Agentur für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs der Republik Kroatien gegenüber Rail Factory d.o.o. den BESCHLUSS ÜBER DIE BESTÄTIGUNG DER KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG FÜR WARTUNGSFUNKTIONEN – DURCHFÜHRUNG DER INSTANDHALTUNG, EIN HR/32/0023/0001.
Diese Genehmigung bestätigt die Akzeptanz des Instandhaltungssystems innerhalb der Europäischen Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren.